OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.10.2002
EZ 1000 - 4/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.10.2002 (EZ 1000 - 4/St 32) - DRsp Nr. 2008/81144

OFD Nürnberg, Verfügung vom 17.10.2002 - Aktenzeichen EZ 1000 - 4/St 32

DRsp Nr. 2008/81144

EigZulG; Aktuelle Informationen zum selbstgenutzten Wohneigentum

Die Eigenheimzulage wird in Zukunft auf Personen oder Familien mit Kindern konzentriert. Für diesen Personenkreis ist eine einheitliche Förderung für Neubauten und Bestandserwerbe in Höhe von jährlich 1.200 EUR je Kind vorgesehen. Soweit diese Förderung gewährt wird, bleibt auch die ökologische Zusatzförderung erhalten. Die Einkunftsgrenze für den maßgeblichen Zweijahreszeitraum wird auf 70.000 EUR/140.000 EUR für Alleinstehende/zusammenveranlagte Ehepaare abgesenkt.

Diese neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat.