Nach einer Mitteilung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen hat das BMF zwischenzeitlich versucht, einen entsprechenden zweisprachigen Bescheinigungsvordruck in Abstimmung mit der polnischen Seite zu verwirklichen. Nach dem Ergebnis der in diesem Zusammenhang aufgetretenen Fragen konnte ein deutsch-polnisch-sprachiger Bescheinigungsvordruck nach Muster der bereits abgestimmten Vordrucke jedoch nicht erreicht werden.
Danach gelten weiterhin die zur Unterhaltsbedürftigkeit aufgestellten Grundsätze gem. BMF-Schreiben v. 22. 12. 1994, Tz. 2.2 (BStBl 1994 I S. 928 ff.), ausgenommen der vorletzte Absatz.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|