OFD Nürnberg - Verfügung vom 20.04.1999
S 2145

OFD Nürnberg - Verfügung vom 20.04.1999 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/85587

OFD Nürnberg, Verfügung vom 20.04.1999 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/85587

§ 9 EStG Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung

Für die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:

1. Fahrtkosten

a) Erstattung an Gesellschafter, Genossenschaften oder Mitglieder

Ersetzt eine KapGes, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Gesellschaftern, Genossen oder Mitgliedern die Kosten für die Fahrt zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder Generalversammlung oder trägt eine KapGes, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Aufwendungen für die für diese Zwecke unentgeltlich bereitgestellten Beförderungsmittel, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Auf das Urt. v. 16.12.1955 (BStBl III 1956 S. 43) wird hingewiesen.

b) Erstattung an Mitglieder einer Vertreterversammlung