OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.11.2001
S 3014 - 94/St 33 A

OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.11.2001 (S 3014 - 94/St 33 A) - DRsp Nr. 2008/87628

OFD Nürnberg, Verfügung vom 23.11.2001 - Aktenzeichen S 3014 - 94/St 33 A

DRsp Nr. 2008/87628

Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten beim Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Bei der Vorlage von Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i.S. von § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG bzw. von § 146 Abs. 7 BewG werden bei der Wertermittlung häufig Nießbrauchsrechte als Belastung abgezogen. Es ist gefragt worden, ob und wie die Belastungen durch Nießbrauchsrechte im Rahmen der Öffnungsklausel bei der Bedarfsbewertung bzw. bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind. Die Referatsleiter-Bewertung des Bundes und der Länder sind nunmehr folgender Auffassung:

Ein nach § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und § 146 Abs. 7 BewG nachgewiesener gemeiner Wert ist als Grundstückswert festzustellen, auch wenn er entsprechend Nr. 5.3 der Wertermittlungs-Richtlinien 1991/1996 wegen vorhandener Grundstücksbelastungen durch Nutzungsrechte, wie z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht, gemindert wurde. Eine Korrektur des Verkehrswerts um ein darin berücksichtigtes Nutzungsrecht ist in diesem Rahmen nicht zulässig. Gleiches gilt, wenn ein stichtagsnaher Kaufpreis durch ein Nutzungsrecht gemindert worden ist.