Das FG Berlin hat mit rechtskräftigem - nicht veröffentlichtem - Urt. v. 6. 10. 1993 II 59/78 die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Baustoffen bei einem Einfamilienhaus als Baumangel angesehen, der - vorliegend nach § 87 BewG - eine Wertminderung des Grundstücks rechtfertigt. Eine Schadstoffbelastung durch erhöhte Formaldehyd-, Lindan- und PCP-Werte sei auch zu berücksichtigen, wenn am Bewertungsstichtag Emissionsgrenzwerte noch nicht verbindlich festgelegt worden waren, weil eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner unabhängig von solchen Normierungen eintrete.