Mit Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111) hat das BMF zum Ansatz von Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), Stellung genommen.
Verrechnungsverpflichtungen im Sinne dieses Schreibens sind auch die nach §
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