OFD Rheinland - Verfügung vom 04.04.2012
Kurzinfo ESt 16/2012

OFD Rheinland - Verfügung vom 04.04.2012 (Kurzinfo ESt 16/2012) - DRsp Nr. 2012/80470

OFD Rheinland, Verfügung vom 04.04.2012 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 16/2012

DRsp Nr. 2012/80470

Rückstellungen für Kostenüberdeckungen bei kommunalen Versorgungsbetrieben

Mit Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111) hat das BMF zum Ansatz von Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), Stellung genommen.

Verrechnungsverpflichtungen im Sinne dieses Schreibens sind auch die nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG bestehenden Verpflichtungen, so genannte Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die Verrechnungsverpflichtungen sind Bestandteil schwebender Geschäfte, deren noch zu erfüllende künftige Verpflichtungen nicht passiviert werden, weil insoweit keine Erfüllungsrückstände bestehen.