OFD Rheinland - Verfügung vom 15.08.2012
S 2255 - 1058 - St 221

OFD Rheinland - Verfügung vom 15.08.2012 (S 2255 - 1058 - St 221) - DRsp Nr. 2012/80793

OFD Rheinland, Verfügung vom 15.08.2012 - Aktenzeichen S 2255 - 1058 - St 221

DRsp Nr. 2012/80793

Einkommensteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer der Heimerziehung

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder wurde beschlossen, dass Leistungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer der Heimerziehung nicht steuerbar sind. Dies gilt gleichermaßen für Leistungen aus dem Unterfonds für Rentenersatzleistungen sowie aus dem Unterfonds für Folgeschäden.