OFD Rostock - Verfügung vom 11.08.1995
G 1412

OFD Rostock - Verfügung vom 11.08.1995 (G 1412) - DRsp Nr. 2008/85953

OFD Rostock, Verfügung vom 11.08.1995 - Aktenzeichen G 1412

DRsp Nr. 2008/85953

§ 3 Nr. 14a GewStG Gewerbesteuerbefreiungen für LPG und deren Rechtsnachfolger in Form der Genossenschaft; a) Beteiligungen als steuerschädliche Tätigkeit; b) Verlustfeststellungen nach § 10a GewStG

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und deren Rechtsnachfolger in der Rechtsform der Genossenschaft sind nach § 3 Nr. 14a GewStG für die Erhebungszeiträume 1991 bis 1993 von der GewSt befreit.

Für die Erhebungszeiträume 1992 und 1993 ist Voraussetzung, daß sich ihre Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt.

a) Beteiligungen als steuerschädliche Tätigkeit

Die Beteiligung an anderen Unternehmen stellt grundsätzlich eine steuerschädliche Betätigung dar (vgl. Abschn. 16 Abs. 6 S. 2 KStR; Vfg. der OFD Rostock v. 11. 5. 1993, S. 1900 - St 214).

Es stellt sich die Frage, was als schädliche Beteiligung anzusehen ist.

Es ist nicht zu beanstanden, Beteiligungen an nicht steuerbefreiten KapGes oder nicht steuerbefreiten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die 4 v. H. der Stimmrechte und 10 v. H. des Nennkapitals bzw. des Geschäftsguthabens nicht übersteigen, als unschädliche Beteiligung zu behandeln.

Bereits das Überschreiten einer dieser Grenzen führt zur Steuerpflicht.