OFD Rostock - Verfügung vom 12.12.1995
S 2293 - St 234

OFD Rostock - Verfügung vom 12.12.1995 (S 2293 - St 234) - DRsp Nr. 2008/81606

OFD Rostock, Verfügung vom 12.12.1995 - Aktenzeichen S 2293 - St 234

DRsp Nr. 2008/81606

§ 34 EStG Steuerermäßigung nach § 34 e EStG für den Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Übergangsregelung

Entsprechend der o. g. Verfügung ist die Steuerermäßigung gem. § 34 e EStG aus Billigkeitsgründen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 1994 auch bei der Verpachtung des ganzen Betriebes für den Verpächter zu gewähren.

Ist jedoch die Steuervergünstigung nach § 34 e EStG unter Anwendung der R 213 EStR 1993 und der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 15.04.1993,BFH/NV 1994 S. 97) bereits für die Veranlagungszeiträume 1993 und 1994 bestandskräftig abgelehnt worden, bestehen keine Bedenken, auf Antrag die Differenz zwischen der festgesetzten Einkommensteuer, die sich unter Berücksichtigung des § 34 e EStG ergeben hätte, aus sachlichen Billigkeitsgründen gem. § 227 AO zu erlassen.