Die OFD übersendet den o. g. Erl. der FinMin des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Der Meßbetrag nach dem Gewerbekapital wird im Beitrittsgebiet gem. §
1. Verlegung der Geschäftsleitung vom übrigen Bundesgebiet ins Beitrittsgebiet. Der Meßbetrag nach dem Gewerbekapital entfällt nur auf das Betriebsvermögen im alten Bundesgebiet. Die OFD Rostock verweist hierzu auf die Vfg. der OFD Rostock v. 7. 11. 1991, G 1430, G 1450.
2. Wird ein Gewerbebetrieb im Beitrittsgebiet nach dem 1. 1. 1991 neu gegründet, ist Bemessungsgrundlage für die GewSt der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital (§
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