Es ist gefragt worden, wie Garantieversicherungen ustl. zu behandeln sind, wenn der Autohändler einen Versicherungsvertrag zugunsten des Fahrzeugkäufers abschließt und im Fall der sog. Garantie der Käufer einen Anspruch gegen den Versicherer geltend machen kann.
Beispiele:
1. Garantieschutz für Neuwagen im Anschluß an die Neufahrzeug-Gewährleistung (des Herstellers)
2. Garantieschutz bei Gebrauchtfahrzeugen (sogenannte „Car-Garantie”)
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