OFD Rostock - Verfügung vom 22.11.1999
S 0430 - St 231

OFD Rostock - Verfügung vom 22.11.1999 (S 0430 - St 231) - DRsp Nr. 2008/80984

OFD Rostock, Verfügung vom 22.11.1999 - Aktenzeichen S 0430 - St 231

DRsp Nr. 2008/80984

§ 204 AO Verlustzuweisungsgesellschaften Erteilung von verbindlichen Auskünften

Aufgrund mehrerer Anfragen weist die OFD in bezug auf die Erteilung von verbindlichen Auskünften bei der Anwendung des durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu eingeführten § 2 b EStG auf folgendes hin:

Der § 2 b EStG regelt die Behandlung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften oder ähnlichen Modellen. Bei dem Erwerb oder Begründung einer derartigen Einkunftsquelle steht die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund. Aus diesem Grund sind verbindliche Auskünfte, denen Anfragen zur Anwendung des § 2 b EStG zugrunde liegen, mit Hinweis auf das BMF-Schreiben v. 24.07.1987, BStBl I 1987 S. 474 abzulehnen.