OFD Rostock - Verfügung vom 31.05.1995
S 2293 - St 234

OFD Rostock - Verfügung vom 31.05.1995 (S 2293 - St 234) - DRsp Nr. 2008/81604

OFD Rostock, Verfügung vom 31.05.1995 - Aktenzeichen S 2293 - St 234

DRsp Nr. 2008/81604

§ 34 e EStG Steuerermäßigung nach § 34 e EStG für den Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Entsprechend der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 15.04.1993, BFH/NV 1994 S. 87) ist den Verpächtern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom Veranlagungszeitraum 1993 an die Steuervergünstigung nach § 34 e EStG nicht mehr zu gewähren.

Der Abschnitt 213 Abs. 5 EStR 1990 ist deshalb im ESt-Handbuch 1993 gestrichen worden.

Aus Billigkeitsgründen ist die Steuerermäßigung für den Verpächter jedoch erst ab dem Veranlagungszeitraum 1995 zu versagen. Somit ist nunmehr, abweichend von H 213 EStH 1993 und 1994, für die VZ 1993 und 1994 die Steuerermäßigung nach § 34 e EStG auch bei Verpachtung des ganzen Betriebes noch zu gewähren.