OFD Rostock - Verfügung vom 31.05.1995
S 2293

OFD Rostock - Verfügung vom 31.05.1995 (S 2293) - DRsp Nr. 2008/84970

OFD Rostock, Verfügung vom 31.05.1995 - Aktenzeichen S 2293

DRsp Nr. 2008/84970

§ 34e EStG Steuerermäßigung für den Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Entsprechend der BFH-Rechtsprechung (Ur. v. 15. 4. 1993, BFH NV 1994, 87) ist den Verpächtern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom VZ 1993 an die Steuervergünstigung nach § 34e EStG nicht mehr zu gewähren.

Der Abschn. 213 Abs. 5 EStR 1990 ist deshalb im ESt-Handbuch 1993 gestrichen worden.

Aus Billigkeitsgründen ist die Steuerermäßigung für den Verpächter jedoch erst ab dem VZ 1995 zu versagen. Somit ist nunmehr, abweichend von H 213 EStH 1993 und 1994, für die VZ 1993 und 1994 die Steuerermäßigung nach § 34e EStG auch bei Verpachtung des ganzen Betriebes noch zu gewähren.