Fabrikationsunternehmen verteilen zur Einführung eines von ihren hergestellten Verbrauchsgegenstandes mitunter Gutscheine in Form von Zeitungsbeilagen oder Postwurfsendungen an die Verbraucher. Die Gutscheine berechtigten die Verbraucher, von ihren Einzelhändlern kostenlos ein Paket dieses Gegenstandes zu beziehen. Der Gegenstand gehört zum Warensortiment der Einzelhändler und ist von ihnen über den Großhandel zum üblichen Preis bezogen worden. Das Fabrikationsunternehmen vergütet den Einzelhändlern für die eingelösten Gutscheine einen Betrag i. H. des Einzelhandelskaufpreises des abgegebenen Gegenstandes.
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