Mit Wirkung vom 1. 1. 1994 wurde durch Art.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder hat der BdF in seinem Schreiben v. 2. 5. 1994 S 7419 an den Deutschen Reisebüro-Verband e. V. zur Behandlung von Anzahlungen auf Reiseleistungen wie folgt Stellung genommen:
Die Neuregelung der Anzahlungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG gilt auch für Anzahlungen auf Reiseleistungen. Die Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 3 UStG hat insoweit keinen Vorrang. Anzahlungen auf Reiseleistungen können, wenn die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer unterworfen werden. Bei der Schätzung kann berücksichtigt werden, daß
Anzahlungen auf steuerfreie Eigenleistungen unberücksichtigt bleiben, da endgültig keine Steuer entsteht.
Anzahlungen auf stpfl. Eigenleistungen (z. B. inländische Streckenanteile) - ggf. nur anteilig - zu besteuern sind.
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