OFD Stuttgart - Verfügung vom 04.05.1999
S 7410 A

OFD Stuttgart - Verfügung vom 04.05.1999 (S 7410 A) - DRsp Nr. 2008/86900

OFD Stuttgart, Verfügung vom 04.05.1999 - Aktenzeichen S 7410 A

DRsp Nr. 2008/86900

§ 24 UStG Auslagerung von Investitionen durch pauschalierende Landwirte als Gestaltungsmißbrauch

Im Rahmen der Besteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug in Höhe der Durchschnittsätze pauschaliert. Ein konkreter Vorsteuerabzug erfordert eine Option nach § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG und eine fünfjährige Bindungsfrist. Seit die Rückkehr in die Durchschnittsatzbesteuerung eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen Wechsels der Besteuerungsform auslöst, wird zunehmend versucht, diesen Besteuerungsfolgen durch Auslagerung von Investitionen auf neugegründete Errichtungs- und Vermietungsgesellschaften zu entgehen. Nach den hierzu eingegangenen Berichten mehrerer FÄ ist dabei folgender Grundsachverhalt festzustellen: