OFD Stuttgart - Verfügung vom 19.06.2002
S 0340 A

OFD Stuttgart - Verfügung vom 19.06.2002 (S 0340 A) - DRsp Nr. 2008/80675

OFD Stuttgart, Verfügung vom 19.06.2002 - Aktenzeichen S 0340 A

DRsp Nr. 2008/80675

Verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO und Festsetzung von Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) bei Hinterziehung von Vermögensteuer; Fortsetzung ruhender Einspruchsverfahren

1. Stand der Musterverfahren

Revisionsverfahren II R 58/00 noch anhängig

Das Revisionsverfahren II R 58/00 ist beim BFH noch anhängig. Dabei ist neben der hier interessierenden Frage, ob die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zu hinterzogener Vermögenssteuer zulässig ist, auch die Höhe der in diesem Einzelfall festgesetzten Hinterziehungszinsen im Streit.

II R 67/00 erledigt

Das Revisionsverfahren II R 67/00 hat sich durch Rücknahme der Revision erledigt.

II R 48/00 erledigt

Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur VSt laut BFH zulässig/Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht angenommen.