OFD Stuttgart - Verfügung vom 31.08.1999
S 7100 b

OFD Stuttgart - Verfügung vom 31.08.1999 (S 7100 b) - DRsp Nr. 2008/86813

OFD Stuttgart, Verfügung vom 31.08.1999 - Aktenzeichen S 7100 b

DRsp Nr. 2008/86813

§ 1 UStG Geschäftsveräußerung beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Grundstücken

Zur Frage, ob beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Grundstücken und Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegt, gilt folgendes:

Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der USt. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet wird. Dies ist der Fall, wenn die übereigneten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs waren, so daß der Erwerber das Unternehmen oder den gesondert geführten Betrieb ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortsetzen kann (Abschn. 154 Abs. 1 Satz 2 UStR 1992).