FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.11.2002
2 K 45/00
Normen:
AO (1977) § 129 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 279

Offenbare Unrichtigkeit bei Nichtumrechnung eines in Schweizer Franken erklärten ausländischen Arbeitslohns in einen DM-Betrag; Einkommensteuer 1996

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002 - Aktenzeichen 2 K 45/00

DRsp Nr. 2003/481

Offenbare Unrichtigkeit bei Nichtumrechnung eines in Schweizer Franken erklärten ausländischen Arbeitslohns in einen DM-Betrag; Einkommensteuer 1996

Eine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO liegt vor, wenn dem Bearbeiter der Einkommensteuerveranlagung ein Fehler dahin unterlaufen ist, dass er den in der Steuererklärung in Schweizer Franken erklärten Arbeitslohn nach Umrechnung in einen DM-Betrag in den Rechner eingeben wollte, jedoch infolge eines Versehens die Umrechnung unterlassen hat.

Normenkette:

AO (1977) § 129 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Einkommensteuerbescheid nach § 129 Abgabenordnung (AO) zu berichtigen ist, weil in Schweizer Franken erklärter ausländischer Arbeitslohn bei der Veranlagung nicht in einen DM-Betrag umgerechnet wurde.