FG Nürnberg - Urteil vom 11.12.2008
4 K 752/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei der Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

FG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 4 K 752/08

DRsp Nr. 2009/4915

Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei der Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

1. Eine Dienstreise von 13 Wochen ohne Ortswechsel ist eine vom Normaltypus abweichende Art. der Dienstreise, bei der die Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen kann. 2. Bei Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen liegt eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung vor, wenn die Pauschbeträge die feststehenden tatsächlichen Aufwendungen übersteigen, denn dann besteht kein Grund für eine Vereinfachungsregelung.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Ansatz der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.

Der Kläger ist als Elektroniker bei der Firma A in 1 beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.