OLG Celle - 21.12.1984 (3 Ss 219/84) - DRsp Nr. 1996/16646
OLG Celle, vom 21.12.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 219/84
DRsp Nr. 1996/16646
Die Steuerfahndungsprüfung setzt eine Prüfungsanordnung nicht voraus. Ist durch das Erscheinen der Steuerfahndung keine Einleitung des Strafverfahrens und damit des Ausschlusses der Straffreiheit nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 bAO gegeben, bestimmt sich bei ihrem Erscheinen die Sperrwirkung nach dem sachlichen Umfang der Prüfung.