OLG Hamburg - Beschluß vom 21.11.1985
1 Ss 108/85
Normen:
AO § 371 ;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 25.03.1985

OLG Hamburg - Beschluß vom 21.11.1985 (1 Ss 108/85) - DRsp Nr. 2000/7314

OLG Hamburg, Beschluß vom 21.11.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 108/85

DRsp Nr. 2000/7314

Normenkette:

AO § 371 ;

Gründe:

Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Feststellungen des Landgerichts ergeben, daß der Angeklagte sich der fortgesetzten Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung seines Mandanten W schuldig gemacht hat. Jedenfalls liegt nach den Urteilsfeststellungen eine Selbstanzeige des Angeklagten vor, die gemäß § 371 AO 1977 zur Straffreiheit führt.