OLG Koblenz - 15.12.1982 (1 Ss 559/82) - DRsp Nr. 1996/17438
OLG Koblenz, vom 15.12.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 559/82
DRsp Nr. 1996/17438
Leichtfertigkeit bedeutet einen besonders hohen Grad von Fahrlässigkeit. Dieser ist erfüllt, wenn ein Steuerberater für einen Arzt für drei aufeinanderfolgende Jahre die Einkommensteuererklärung gefertigt hat, bei der Fertigung der Einkommensteuererklärung für das dritte Jahr zum ersten Mal bemerkt, daß sein Mandant auch Bareinnahmen von Privatpatienten erhalten hat, es gleichwohl aber unterläßt nachzuprüfen, ob auch in den beiden vorausgegangenen Jahren derartige Bareinnahmen zu verzeichnen waren.