OLG Stuttgart - Urteil vom 26.10.1998
1 Ss 433/98
Normen:
MarkenG § 143 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 25

OLG Stuttgart - Urteil vom 26.10.1998 (1 Ss 433/98) - DRsp Nr. 2000/1612

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.1998 - Aktenzeichen 1 Ss 433/98

DRsp Nr. 2000/1612

»Das Einschmuggeln von markengeschützter Ware in die Bundesrepublik Deutschland stellt zwar keine strafbare Einfuhr unter dem Markenzeichen dar, jedoch ist der räumlich und zeitlich weiter reichende Besitz der Ware unter dem Markenzeichen strafbar, wenn er kein heimlicher war und auch im Inland in der Absicht ausgeübt wurde, die Ware in den geschäftlichen Verkehr zu bringen.«

Normenkette:

MarkenG § 143 ;
Fundstellen
NStZ-RR 2000, 25