Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.01.2022 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.
Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§
1. Es kann dahinstehen, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Voraussetzungen der zuvor genannten Zulassungsgründe den Anforderungen des §
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