Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2017 (
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12 959,34 Euro festgesetzt.
I
Die Klägerin ist eine - im streitbefangenen Zeitraum aus drei Fachärzten für Innere Medizin bestehende - Berufsausübungsgemeinschaft, die mit Sitz im Bezirk der beklagten KÄV zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Sie begehrt höheres Honorar für das Quartal III/2011. Ihre Widersprüche gegen die Zuweisung des Regelleistungsvolumens (
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