Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von € 5.646,94 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 308,65 brutto zu zahlen.
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