BFH - Urteil vom 16.12.2010
VI R 27/10
Normen:
EStG § 3b; EStG § 39b;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 08.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2/08

Pauschale Zuschläge als Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung; Steuerfreiheit einer pauschalen Flugzulage

BFH, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen VI R 27/10

DRsp Nr. 2011/2337

Pauschale Zuschläge als Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung; Steuerfreiheit einer pauschalen Flugzulage

Pauschale Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind (Abgrenzung zu VI R 16/08).

Normenkette:

EStG § 3b; EStG § 39b;

Gründe

I.

Streitig ist, ob eine pauschale Flugzulage, die neben den allgemeinen Berufserschwernissen des fliegenden Personals auch Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit entgelten soll, insoweit nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei ist.