FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2010
6 K 2/08
Normen:
EStG § 3b;

Keine Steuerfreiheiht nach § 3b EStG für pauschale Flugzulagen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2010 - Aktenzeichen 6 K 2/08

DRsp Nr. 2010/18616

Keine Steuerfreiheiht nach § 3b EStG für pauschale Flugzulagen

1. Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit voraus. 2. Feste Monatsbeträge, die einem Flugkapitän pauschal ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit gewährt werden, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand:

Streitig ist, ob in gewährten Flugzulagen enthaltene Zulagen für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit im Sinne des § 3 b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind.

Der Kläger ist Flugkapitän (Pilot) und war in den Streitjahren als Arbeitnehmer bei der Firma X (2002) und anschließend bei der Firma Y (2005) beschäftigt, beide ansässig in A, österreich.