Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob in gewährten Flugzulagen enthaltene Zulagen für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit im Sinne des §
Der Kläger ist Flugkapitän (Pilot) und war in den Streitjahren als Arbeitnehmer bei der Firma X (2002) und anschließend bei der Firma Y (2005) beschäftigt, beide ansässig in A, österreich.
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