Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07. April 2022 –
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.285,- Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 64% und der Kläger 36% zu tragen.
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