FG Münster - Urteil vom 12.12.2002
5 K 2831/99 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 528

Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung

FG Münster, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 5 K 2831/99 F

DRsp Nr. 2003/4024

Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung

1. Regelmäßig liegt keine personelle Verflechtung vor, wenn an der Betriebsgesellschaft nicht alle Gesellschafter beteiligt sind und die Beschlüsse der Besitzgesellschaft nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag einstimmig gefasst werden müssen.2. Das Einstimmigkeitsprinzip steht der personellen Verflechtung aber nicht entgegen, wenn es nur für besondere Geschäfte gilt, jedoch die Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere die laufende Verwaltung der an die Betriebsgesellschaft vermieteten oder verpachteten Wirtschaftsgüter, nicht erfasst.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Grundstücksgesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) oder aus Gewerbebetrieb (GewB) bezieht.