Streitig ist die Eigenschaft der Klägerin als Existenzgründerin i.S.v. § 7g Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin ist eine in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) geführte Rechtsanwaltssozietät, bestehend aus den beiden Gesellschaftern W und S. Die GbR wurde am 1. Juli 2002 gegründet.
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