Pflicht zur Vornahme monatlicher Summenziehungen durch Einnahme-Überschussrechner
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2011 - Aktenzeichen 5 K 5045/07
DRsp Nr. 2014/6730
Pflicht zur Vornahme monatlicher Summenziehungen durch Einnahme-Überschussrechner
Ein Einnahme-Überschuss-Gewinnermittler ist nicht lediglich zur geordneten Sammlung seiner Eingangs- und Ausgangsbelege verpflichtet. Gegen die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht für solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind, wird verstoßen, wenn lediglich Ein- und Ausgangsrechungen, Bank- und Kassenbelege sowie Nachweise über den Zahlungsein- und -ausgang ohne regelmäßige monatliche Summenziehungen vorgelegt werden.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.