BGH - Beschluß vom 21.07.2005
IX ZR 144/02
Normen:
BGB § 675 § 280 ;
Vorinstanzen:
SchlHOLG, vom 31.05.2002

Pflichten des Steuerberaters bei Gefahr der Steuerbelastung aus verdeckter Gewinnausschüttung

BGH, Beschluß vom 21.07.2005 - Aktenzeichen IX ZR 144/02

DRsp Nr. 2005/12467

Pflichten des Steuerberaters bei Gefahr der Steuerbelastung aus verdeckter Gewinnausschüttung

Besteht die Gefahr der Steuerbelastung aus verdeckter Gewinnausschüttung, so hat der Steuerberater den Mandanten hierauf hinzuweisen, ohne dass aber eine besondere Nachdrücklichkeit und Dringlichkeit der Belehrung verlangt werden kann.

Normenkette:

BGB § 675 § 280 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zu 1 ist zulässig (§ 544 ZPO), aber nicht begründet. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).