I. Die Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) hatte wegen Kindergelds für ihren Sohn Klage gegen die Beklagte (Familienkasse) erhoben. Sie wurde dabei von Rechtsanwalt A (Beschwerdeführer) vertreten. Auf ihren Antrag vom 15. August 2003, bei dem sie ebenfalls von dem Beschwerdeführer vertreten wurde, bewilligte ihr das Finanzgericht (FG) mit Beschluss vom 17. November 2003 Prozesskostenhilfe (PKH) für das Klageverfahren und ordnete ihr den Beschwerdeführer bei.
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