BFH - Beschluß vom 11.12.1998
XI B 195/95; XI B 196/95
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 805

PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

BFH, Beschluß vom 11.12.1998 - Aktenzeichen XI B 195/95; XI B 196/95

DRsp Nr. 1999/3602

PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

1. Die hinreichende Erfolgsaussicht für ein PKH-Gesuch erfordert, dass das Gericht von der Möglichkeit einer die Rechtsverfolgung des Ast. stützenden Beweisführung überzeugt ist.2. Wer sich zum Beweis eines von ihm vorgetragenen Sachverhalts mit Auslandsberührung auf das Zeugnis einer im Ausland lebenden Person beruft, muss dem Gericht diese Person als präsentes Beweismittel im Inland zur Verfügung stellen.

Gründe:

I. Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Geschäfts- und Darlehensvertrages, den der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) mit einem ausländischen Exportunternehmen, dessen Inhaber sein Halbbruder ist, abgeschlossen hat. Hinsichtlich der Veranlagungszeiträume 1974 bis 1976 ist darüber hinaus streitig, ob nach einer vorangegangenen Betriebsprüfung die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) eingreift.

In den Jahren 1973 bis 1975 transferierte der Antragsteller durch Schecks und Überweisungen Beträge von rd. 430 000 DM aus dem Ausland auf inländische Konten.