I. Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Geschäfts- und Darlehensvertrages, den der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) mit einem ausländischen Exportunternehmen, dessen Inhaber sein Halbbruder ist, abgeschlossen hat. Hinsichtlich der Veranlagungszeiträume 1974 bis 1976 ist darüber hinaus streitig, ob nach einer vorangegangenen Betriebsprüfung die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) eingreift.
In den Jahren 1973 bis 1975 transferierte der Antragsteller durch Schecks und Überweisungen Beträge von rd. 430 000 DM aus dem Ausland auf inländische Konten.
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