BFH - Beschluß vom 21.12.2001
VII S 13/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 692

PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft

BFH, Beschluß vom 21.12.2001 - Aktenzeichen VII S 13/01

DRsp Nr. 2002/4021

PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft

1. Für den beim BFH als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang nach § 62 a FGO.2. Ein PKH-Antrag ist nicht bereits deshalb abzulehnen, weil die vom FG zugelassene Revision, auf die er sich bezieht, nicht mehr fristgerecht unter Wahrung des Vertretungszwangs eingelegt werden könnte. Wird der Antrag auf PKH innerhalb der Revisionsfrist beim BFH gestellt unter Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ast., ist wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung zu bewilligen.3. Der Tatbestand einer die Zollschuld begründenden Beteiligung an dem vorschriftswidrigen Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft geht über die Täterschaft hinaus und erfasst jeden, der sich in irgendeiner Weise an den vorschriftswidrigen Verbringen der Ware beteiligt hat, ohne selbst Täter zu sein, d. h. denjenigen, der Beihilfe i.S.d. § 27 StGB leistet.

Gründe: