Praxisbeispiele: Wie Sie Gutscheine korrekt erfassen

Gutscheine sind als Geschenke beliebt. In vielen Finanzbuchhaltungen werden daher aktuell zahlreiche Gutscheine zu erfassen sein. Wie Sie die Ausgabe von Gutscheinen korrekt buchen, zeigt folgender Beitrag anhand von zwei beispielhaften Kontierungsvorschlägen.

Bei Gutscheinen wird umsatzsteuerlich zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden, ertragsteuerlich zwischen Nennwert- (Gutscheinen mit Wertaufdruck) und Waren- oder Sachgutscheinen (Gutscheine für bestimmte Leistungen).

Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen. Die Ausgabe ist umsatzsteuerpflichtig. Die Einnahme wird je nach Steuersatz auf das Konto „Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % (Verbindlichkeiten)“ oder „Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % (Verbindlichkeiten)“ gebucht.

Beispiel Ihr Mandant betreibt ein Bekleidungsgeschäft. Sein Sortiment umfasst nur Waren zu einem Umsatzsteuersatz von 19 %. Er verkauft einem Kunden einen Geschenkgutschein über 50 € für das gesamte Warensortiment gegen Barzahlung.

Kontierungsvorschlag (SKR 03)

1000

Kasse

an

1718

Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten