FG Köln - Urteil vom 14.11.2013
10 K 132/13
Normen:
EStG § 5 Abs 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 5; KStG § 27 Abs 1; EStG § 4;

Produktions- und Belieferungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

FG Köln, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 10 K 132/13

DRsp Nr. 2014/13247

"Produktions- und Belieferungsrecht" als selbständiges Wirtschaftsgut

Es ist möglich, ein als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehendes "Produktions- und Belieferungsrecht" verdeckt einzulegen.

Normenkette:

EStG § 5 Abs 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 5; KStG § 27 Abs 1; EStG § 4;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das der Klägerin als Organträgerin zuzurechnende Einkommen einer Organgesellschaft um eine Abschreibung auf ein in die Organgesellschaft verdeckt eingelegtes Wirtschaftsgut „Belieferungsrecht” zu mindern ist.

Die Klägerin, eine GmbH, gehört zum deutschen Teil eines weltweit im Bereich der Produktion und des Vertriebs von … tätigen Konzerns mit Sitz in Kanada. Sie ist Organträgerin der A GmbH (nachfolgend A-GmbH).