Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in das Vermögen der Klägerin ein Wirtschaftsgut „Belieferungsrecht” verdeckt eingelegt worden ist mit der Folge, dass sich ihr steuerliches Einlagekonto entsprechend erhöht.
Die A Holdings GmbH (nachfolgend A-Holding) gehört wie die Klägerin zum deutschen Teil eines weltweit im Bereich der Produktion und des Vertriebs von … tätigen Konzerns mit Sitz in Kanada. Sie ist Organträgerin der Klägerin.
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