FG Köln - Urteil vom 14.11.2013
10 K 133/13
Normen:
EStG § 5; EStG § 6 Abs 1 Nr 5; KStG § 27 Abs 1; EStG § 4;

Produktions- und Belieferungsrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

FG Köln, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 10 K 133/13

DRsp Nr. 2014/13248

"Produktions- und Belieferungsrecht" als selbständiges Wirtschaftsgut

Es ist möglich, ein als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehendes "Produktions- und Belieferungsrecht" verdeckt einzulegen.

Normenkette:

EStG § 5; EStG § 6 Abs 1 Nr 5; KStG § 27 Abs 1; EStG § 4;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in das Vermögen der Klägerin ein Wirtschaftsgut „Belieferungsrecht” verdeckt eingelegt worden ist mit der Folge, dass sich ihr steuerliches Einlagekonto entsprechend erhöht.

Die A Holdings GmbH (nachfolgend A-Holding) gehört wie die Klägerin zum deutschen Teil eines weltweit im Bereich der Produktion und des Vertriebs von … tätigen Konzerns mit Sitz in Kanada. Sie ist Organträgerin der Klägerin.