Über die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf steuerfreie Bezüge aus der Tätigkeit beim EP hatte der BFH bereits mit Urteil vom 27.9.1990 - I R 181/87 (BStBl. II 1991, 84) entschieden. Der BFH hat der Rechtssache deshalb in dem vorgenannten Beschluß keine grundsätzliche Bedeutung mehr beigemessen.
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