VG Gießen, vom 15.03.1989 - Vorinstanzaktenzeichen II/2 E 2416/87
VGH Hessen, vom 06.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 8 UE 2895/89
Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen Objekts - Eignung einer Kapitalanlage zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze
BVerwG, Urteil vom 04.08.1993 - Aktenzeichen 11 C 36.92
DRsp Nr. 2005/17765
Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen Objekts - Eignung einer Kapitalanlage zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze
»1. Im Bescheinigungsverfahren nach § 6d Abs. 3EStG ist auch die Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen Objekts zu prüfen.2. Im Rahmen des § 6d Abs. 2 und 3EStG ist der Betriebsstättenbegriff des § 12AO anwendbar.3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kapitalanlage im Sinne von § 6d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG geeignet ist, bestehende Dauerarbeitsplätze zu sichern.«