I. Nachdem der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) und ihres Ehemanns gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg
Mit ihrem Schreiben vom 13. Oktober 2013 macht die Erinnerungsführerin geltend, sie habe zu keinem Zeitpunkt die Nichtzulassungsbeschwerde veranlasst. Die rückständigen Steuern beträfen allein ihren Ehemann. Dies sei auch das Ergebnis der vom Finanzamt erlassenen Aufteilungsbescheide.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|