EuGH - Urteil vom 10.05.2012
Rs. C-338/11
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal administratif de Montreuil (Frankreich) - 1.7.2011,

Quellensteuer auf inländische Dividenden gebietsfremder Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Montreuil

EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen Rs. C-338/11 - Aktenzeichen Rs. C-339/11 - Aktenzeichen Rs. C-340/11 - Aktenzeichen Rs. C-341/11 - Aktenzeichen Rs. C-342/11 - Aktenzeichen Rs. C-343/11 - Aktenzeichen Rs. C-344/11 - Aktenzeichen Rs. C-345/11 - Aktenzeichen Rs. C-346/11 - Aktenzeichen Rs. C-347/11

DRsp Nr. 2012/9356

Quellensteuer auf inländische Dividenden gebietsfremder Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Montreuil

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, während solche Dividenden, die von im ersten Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, von der Steuer befreit sind.

Tenor:

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, während solche Dividenden, die von im ersten Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, von der Steuer befreit sind.

Entscheidungsgründe: