R 13. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
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A. Vermögensbewertung
I. Allgemeine Bewertungsvorschriften
Zu § 11 BewG

R 13. VStR 1995 Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer

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R 13. VStR 1995 Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Komplementär-GmbH oder einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft

R 13. Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Komplementär-GmbH oder einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

(1) Anteile an einer Komplementär-GmbH 1 Bei der Bewertung der Anteile an einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co KG ist, sind die Ertragsaussichten der Gesellschaft aus ihrer Beteiligung an der KG mit zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 22.11.1968, BStBl. 1969 II S. 225). 2 Erhält die Komplementär-GmbH neben der Kostenerstattung für die Geschäftsführung der KG nur ein Entgelt für die Übernahme des Haftungsrisikos, ist der gemeine Wert der Anteile ohne Berücksichtigung der Ertragsaussichten mit dem Vermögenswert festzustellen, wenn die GmbH ansonsten keine Geschäfte im eigenen Namen betreibt. (2) Gemeiner Wert bei Gesellschaft in Liquidation Bei einer Gesellschaft in Liquidation ist als gemeiner Wert der Vermögenswert anzusetzen.