Stand: 21.12.1998
zuletzt geändert durch:
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III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 1. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Zu § 142 BewG

R 148 ErbStR 1999 Nutzungsteil Teichwirtschaft

R 148 Nutzungsteil Teichwirtschaft

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

Zum Nutzungsteil Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisefischen (einschließlich deren Eier und Brut) unabhängig von der Haltungsform dienen, insbesondere die Erzeugung von Forellen, Karpfen und sog. Beifischen, wie z.B. Schleien, Hechten, Zandern, Amurkarpfen.