Stand: 21.12.1998
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 1. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Zu § 142 BewG

R 147 ErbStR 1999 Nutzungsteil Binnenfischerei

R 147 Nutzungsteil Binnenfischerei

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

(1) 1Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen. 2 Zur Binnenfischerei gehören 1. die Fischerei in stehenden Gewässern, 2. die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle. (2) Für die Bewertung ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung 1. dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausfluß seines Grundeigentums zusteht oder 2. als selbständiges besonderes Recht ausgeübt wird oder 3. auf einer sonstigen Nutzungsüberlassung, z.B. Verleihung, beruht.