(1) Allgemeines Bei einer>Veräußerung oder Aufgabe i.S.d. § 18 Abs. 3 EStG gelten die Ausführungen in R 16 entsprechend. (2) Einbringung Bei Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft ist § 24 UmwStG anzuwenden. (3) Aufgabe Eine Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn sie der betreffende Stpfl. mit dem Entschluss einstellt, die Tätigkeit weder fortzusetzen noch das dazugehörende Vermögen an Dritte zu übertragen. (4) Freibetrag Die Gewährung des Freibetrags nach §