1§ 3 Nr. 13 GewStG nimmt auf § 4 Nr. 21 UStG Bezug. 2 Die Abschnitte 111 bis 114 UStR sind entsprechend anzuwenden. 3 Einer Prüfung der Frage, ob die in § 3 Nr. 13 GewStG bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf es nicht, wenn der Betrieb einer Unterrichtsanstalt als Ausübung eines freien Berufs anzusehen ist. 4 Vgl. H 136 EStH (Unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten).